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Sexting

Hallo ich bin E., 15 Jahre und habe meiner Freundin L. (15 Jahre) Fotos geschickt, in Unterwäsche und auch nackt.

Was ist Sexting? Was ist Sexting?Wenn Jugendliche verliebt sind, schicken sie sich gegenseitig manchmal intime Fotos und Clips von sich selber.
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Wir waren ein Jahr zusammen. Das war alles gut. Zum Geburtstag habe ich ihr dann ein Geschenk gemacht. Ich habe mit meiner neuen Kamera Fotos von mir gemacht - in Unterwäsche und auch nackt. Die Fotos waren super und wir haben uns beide gefreut. Jetzt hab ich mich in eine andere verliebt und Schluss gemacht. Ich weiß, dass es schwer ist für L.. Aber jetzt droht sie mir, die Bilder ins Netz zu stellen, wenn ich nicht bei ihr bleibe. Ich bin stinksauer.
Ich hab mich dann noch mal mit L. getroffen und ihr gesagt, dass mir das echt Leid tut. Ich hab ihr gesagt, dass ich das nicht will. Das darf sie nicht. Ist das nicht Erpressung?

Was ist Nötigung, Bedrohung und  Erpressung? Was ist Nötigung, Bedrohung und Erpressung?Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Recht am eigenen Bild

Es gibt ein „Recht am eigenen Bild“, das bedeutet, dass ein Foto oder Video nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden darf. Die Person auf dem Foto muss also vorher gefragt werden, ob sie ist mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, auch wenn es nur einem ausgesuchten Personenkreis zugänglich gemacht wird.
Sowohl die Veröffentlichung über ein Soziales Netzwerk, als auch die Verwendung und Weitergabe z.B. über Handy sind strafbar.

„Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Darin steht geschrieben, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, was mit Bildern in der Öffentlichkeit geschieht, auf denen man selbst zu sehen ist. Das Gesetz schützt davor, dass Bilder von einem selbst in die Öffentlichkeit gelangen, wenn man damit nicht einverstanden ist. Das heißt, man kann sich strafbar machen, wenn man das Foto einer anderen Person ohne ihre Einwilligung veröffentlicht“.
www.netzdurchblick.de/deinrechtameigenenbild

„Eng verknüpft mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ist das „Recht am eigenen Bild“. In Anlehnung an die Paragraphen 22 und 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) gilt verkürzt, dass eine Abbildung (z. B. ein Foto) nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Hierunter fällt beispielsweise die Veröffentlichung eines Fotos in einem Sozialen Netzwerk.

http://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/privatsphaere/datenschutz-broschuere-fuer-eltern-und-paedagogen/das-recht-am-eigenen-bild/#s|recht%20am%20eigenen%20Bild

Das Portal "watch your web" informiert über Sicherheit und Netz und im watchyourweb.tv auch über das Recht am eigenen Bild.
www.watchyourweb.de

Sie hat mich gebeten, es doch noch mal zu versuchen. Aber ich habe mich entschieden. Und dann stellt sie die Bilder ins Netz. Ich bin fassungslos. Ich hätte nie gedacht, dass sie das macht.
Ich bin total am Ende. Und dann hab ich einfach alles meinen Eltern erzählt. Die waren auch sauer und wollten sie sogar anzeigen.
Welche Möglichkeiten hast du als Betroffene/Betroffene? Welche rechtlichen Möglichkeiten hast du als Betroffene/Betroffener?Werden Bilder von dir in Sozialen Netzwerken oder anderswo im Internet veröffentlicht, hast du einen rechtlichen Anspruch darauf, dass sie entfernt werden.
Sind die Bilder unbedacht von Kindern oder Jugendlichen ins Netz gestellt worden, kannst du zunächst per E-Mail an den Inhaber des jeweiligen Profls bzw. Fotoalbums schreiben und diesen darum bitten, die Bilder innerhalb einer gewissen Frist (z.B. 3 Tagen) zu entfernen.
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Doch das wollte ich nicht. Ich muss erst mal in Ruhe überlegen, was ich will. Meine neue Freundin will ich zurzeit nicht sehen. Das ist mir alles zu viel.
Was ist eine Strafanzeige? Was ist eine Strafanzeige?Bist du Opfer einer Straftat geworden, kannst du bei der Polizei Anzeige erstatten. Straftaten sind z.B. Vergewaltigung, Drohung, Erpressung oder Nötigung.

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Die neue Freundin von E. schreibt eine E-Mail an eine Beratungsstelle, weil sie auch nicht weiß, wie sie mit E. und der ganzen Situation umgehen soll. Sie mag ihn und möchte ihm helfen.
 

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